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Gewerbelizenzgegenstand ist die gewerbliche Nutzung der Schlichtbunt® Schablonen von Schlichtbunt®
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Als Nachweis reicht die Rechnung und ist auf Verlangen vorzulegen.
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Die erworbene Lizenz ist personengebunden und nicht auf andere übertragbar.
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Die von Ihnen erworbene Gewerbelizenz erlaubt es, die Werke, die mit den Schlichtbunt Schablonen entstanden sind, für gewerbliche Zwecke (kommerziell) zu nutzen.
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Die mit der Schlichtbunt® Schablone entstandenen Werke dürfen allerdings eine Stückzahl von 25 Stück nicht überschreiten.
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Nur Werke, die per Hand erstellt wurden, sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
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Eine Weiterverarbeitung der Werke, die mit den Schlichtbunt Schablonen entstanden sind, sind nicht zulässig. Auch eine Vervielfältigung durch Kopieren, Drucken (auch in der Druckerei) ist nicht erlaubt. Falls dies gewünscht sein sollte, bitten wir Sie uns zu kontaktieren (info@schlichtbunt.com), um eine erweiterte Gewerbelizenz abzuschließen.
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Wenn Werke in Kombination mit unterschiedlichen Schlichtbunt® Schablonen hergestellt werden, müssen Sie vorher für jede Schlichtbunt® Schablone eine Gewerbelizenz erwerben.
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Auch ist es möglich, im Nachhinein eine Gewerbelizenz für bereits gekaufte Schablonen zu erhalten. Bitte kontaktieren Sie uns in dem Falle (info@schlichtbunt.com).
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Die Urheberrechte / die vollständigen Rechte an dem Design verbleiben bei Schlichtbunt® (Özlem Sjuts) oder vorrangig bei dem Designer / Designerin.
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Bei einer Veröffentlichung im Netz, ist stets darauf hinzuweisen, dass das Motiv von Schlichtbunt® ist.